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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Cateringverträge
der GMS GOURMET GmbH
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle – auch künftige – Cateringverträge zwischen
der GMS
GOURMET
GmbH (in der Folge kurz Caterer genannt) und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich
andere Vereinbarungen getroffen worden sind.
1.2. Bestimmungen in Vertragsformblättern des Auftraggebers, die zu den vorliegenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher
Form diese dem Caterer zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen
der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
vorausgehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung des Caterers. Stillschweigen gegenüber den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt keinesfalls als Zustimmung.
1.3. Stillschweigen „generell“ seitens des Caterers hat ausdrücklich keinen Erklärungswert.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Das Angebot ist freibleibend, soweit nichts anderes durch den Caterer im Angebot festgelegt ist. Mündliche oder
telefonische Angebote benötigen für ihre Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung durch den Caterer. Der Vertrag
kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Caterers zustande. Vertragsänderungen bedürfen der
Zustimmung beider Vertragsparteien, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes festgelegt
ist (siehe dazu insbesondere Punkt 7 Stornobedingungen).
2.2. Der Caterer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber übergebenen
Unterlagen und Informationen, die von diesem zur Erstellung des Angebots zur Verfügung gestellt werden – außer
deren Fehlerhaftigkeit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Caterer nicht erkannt.
2.3. Sämtliche im Zusammenhang mit der Angebotslegung übergebenen Unterlagen (z.B. Pläne, Konzepte,
Beschreibungen) bleiben Eigentum des Caterers und können vom Caterer jederzeit zurückgefordert werden. In
diesem Fall sind sie unverzüglich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zur freien Verfügung des Caterers
zurückzustellen. Diese Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung
des Caterers weder vervielfältigt noch veröffentlicht noch sonst wie Dritten überlassen oder zugänglich gemacht oder
für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet werden.
2.4. Das Warenangebot unterliegt saisonal bedingten Veränderungen. Sollten einzelne Artikel des Angebots nicht
zeitgerecht beschaffbar sein, behält sich der Caterer den Austausch gegen gleichwertige Ware vor.
3. Lieferung, Gefahrenübergang
3.1. Die Gefahr geht an den Auftraggeber über, sobald die Lieferung vom Caterer oder einem vom Caterer beauftragten
Dritten, an den Auftraggeber übergeben worden ist.
3.2. Alle vom Caterer angelieferten Materialien und Gegenstände – mit Ausnahme der Speisen und Getränke – werden
dem Auftraggeber nur leih- bzw. mietweise überlassen. Allfällige Schäden oder Verluste hat der Auftraggeber dem
Caterer zu ersetzen.
3.3. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden vom Caterer so rasch wie möglich
nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern die Gesamtleistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt ist, berechtigen sie
nicht zur Verweigerung der Annahme.
4. Gewährleistung, Mängelrüge
4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen
4.2. Auftretende Mängel sind uns – ohne dass damit für einen Auftraggeber, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist,
bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären – möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden
bekannt zu geben.
4.3. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des KSchG, hat er die Lieferung sofort nach Anlieferung im Sinne des §
377 UGB nach Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit eingehend zu prüfen und eventuelle Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigen Verlust aller ihm –
aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel – zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen.
Später aufgetretene Mängel hat der Auftraggeber – sofern er Unternehmer im Sinn des KSchG ist – ebenfalls
schriftlich zu rügen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen.
4.4. Eine nicht sachgemäße Lagerung, Handhabung oder Aufbereitung nach Übergabe der Ware an den Auftraggeber,
schließt jede Gewährleistung aus.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
5.1. Alle im Angebot genannten Preise und Preisangaben verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
5.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt netto zahlbar.
5.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart.
5.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von
75% des Betrages des letztgültigen Angebotes auf das vom Caterer schriftlich bekanntgegebene Konto zu
leisten. Andernfalls ist der Caterer zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne vorherige Mitteilung an den Auftraggeber
berechtigt. Bei Stornierungen wird die Anzahlung gemäß den Bestimmungen des Punkt 7. den Forderungen des
Caterers gegengerechnet. Ein etwaiger Restbetrag (Stornobetrag ist geringer als Anzahlungsbetrag) wird innerhalb
von 14 Tagen ab dem Stornierungszeitpunkt dem Auftraggeber auf das dem Caterer schriftlich bekannt gegebene
Konto zurücküberwiesen bzw. vom Caterer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt (Stornobetrag ist höher als
Anzahlungsbetrag).
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