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AGB Cateringverträge GMS GOURMET GmbH deut. Version 01.01.2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Cateringverträge
der GMS GOURMET GmbH
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle – auch
künftige – Cateringverträge zwischen der GMS
GOURMET
GmbH (in der Folge kurz
Caterer genannt) und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich andere
Vereinbarungen getroffen worden sind.
1.2. Bestimmungen in Vertragsformblättern des Auftraggebers, die zu den vorliegenden
Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang
unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese dem Caterer zur
Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen
Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur für
diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorausgehenden, ausdrücklichen
und schriftlichen Bestätigung des Caterers. Stillschweigen gegenüber den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt keinesfalls als
Zustimmung.
1.3. Stillschweigen „generell“ seitens des Caterers hat ausdrücklich keinen
Erklärungswert.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Das Angebot ist freibleibend, soweit nichts Anderes durch den Caterer im Angebot
festgelegt ist. Mündliche oder telefonische Angebote benötigen für ihre Wirksamkeit
die schriftliche Bestätigung durch den Caterer. Der Vertrag kommt mit der
schriftlichen Auftragsbestätigung des Caterers zustande. Vertragsänderungen
bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien, sofern in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nichts Anderes festgelegt ist (siehe dazu insbesondere Punkt
7 Stornobedingungen).
2.2. Der Caterer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom
Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen, die von diesem zur
Erstellung des Angebots zur Verfügung gestellt werden – außer deren
Fehlerhaftigkeit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Caterer nicht erkannt.
2.3. Sämtliche im Zusammenhang mit der Angebotslegung übergebenen Unterlagen
(z.B. Pläne, Konzepte, Beschreibungen) bleiben Eigentum des Caterers und können
vom Caterer jederzeit zurückgefordert werden. In diesem Fall sind sie unverzüglich
auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zur freien Verfügung des Caterers
zurückzustellen. Diese Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen
ohne schriftliche Einwilligung des Caterers weder vervielfältigt noch veröffentlicht
noch sonst wie Dritten überlassen oder zugänglich gemacht oder für einen anderen
als den vereinbarten Zweck verwendet werden.
2.4. Das Warenangebot unterliegt saisonal bedingten Veränderungen. Sollten einzelne
Artikel des Angebots nicht zeitgerecht beschaffbar sein, behält sich der Caterer den
Austausch gegen gleichwertige Ware vor.
3. Lieferung, Gefahrenübergang
3.1. Die Gefahr geht an den Auftraggeber über, sobald die Lieferung vom Caterer oder
einem vom Caterer beauftragten Dritten, an den Auftraggeber übergeben worden ist.
3.2. Alle vom Caterer angelieferten Materialien und Gegenstände – mit Ausnahme der
Speisen und Getränke – werden dem Auftraggeber nur leih- bzw. mietweise
überlassen. Allfällige Schäden oder Verluste hat der Auftraggeber dem Caterer zu
ersetzen.
3.3. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden vom
Caterer so rasch wie möglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern die Gesamtleistung
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