AGB Cateringverträge Wiener Rathauskeller_D - page 2

5. Preise, Zahlungsbedingungen
5.1.
Alle im Angebot genannten Preise und Preisangaben verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
5.2.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt netto zahlbar.
5.3.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart.
5.4.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in
Höhe von 75% des Betrages des letztgültigen Angebotes auf das vom Caterer schriftlich
bekanntgegebene Konto zu leisten. Andernfalls ist der Caterer zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne
vorherige Mitteilung an den Auftraggeber berechtigt. Bei Stornierungen wird die Anzahlung gemäß den
Bestimmungen des Punkt 7. den Forderungen des Caterers gegengerechnet. Ein etwaiger Restbetrag
(Stornobetrag ist geringer als Anzahlungsbetrag) wird innerhalb von 14 Tagen ab dem
Stornierungszeitpunkt dem Auftraggeber auf das dem Caterer schriftlich bekannt gegebene Konto
zurücküberwiesen bzw. vom Caterer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt (Stornobetrag ist höher als
Anzahlungsbetrag).
6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
6.1.
Der Auftraggeber – sofern es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt – ist nicht
berechtigt, Forderungen gegenüber Forderungen des Caterers aufzurechnen, außer die Gegenforderung
ist vom Caterer anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
6.2.
Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an den ihm überlassenen Gegenständen. Ein dem
Auftraggeber als Verbraucher im Sinne des KSchG nach dem Gesetz zustehendes
Zurückbehaltungsrecht wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
7. Stornobedingungen
Der Auftraggeber ist zu einer Stornierung der Veranstaltung (Absage der Veranstaltung) und zu einer
Verschiebung des Veranstaltungstermins nach Zustandekommen des Vertrags (Punkt 2.1.) nur unter folgenden
Voraussetzungen berechtigt:
7.1.
Stornierung der Veranstaltung:
7.2.
Nach erfolgter Auftragsbestätigung werden bei Stornierung der Veranstaltung durch den Auftraggeber
bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Stornokosten durch den Caterer verrechnet.
7.3.
Nach erfolgter Auftragsbestätigung werden bei Stornierung durch den Auftraggeber von 20 bis zu 14
Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Betrages des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
7.4.
Nach erfolgter Auftragsbestätigung werden bei Stornierung durch den Auftraggeber von 13 bis zu 3
Tagen vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Betrages des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
7.5.
Bei Stornierung nach erfolgter Auftragsbestätigung unter 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 100
% des Betrages des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
7.6.
Eine Reduktion der Personenanzahl durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragsbestätigung ist nur
bis maximal 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Stornobetrag gemäß Punkt 7.1.2. wird bei
einer Reduktion anteilsmäßig berücksichtigt und in Rechnung gestellt.
7.7.
Anhebung der Personenanzahl:
Eine Anhebung der Personenanzahl der Veranstaltung durch den Auftraggeber kann nach erfolgter
Auftragsbestätigung nur bis maximal 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn berücksichtigt werden und
bedarf außerdem bei einer Anhebung um mehr als 10 Personen der Zustimmung des Caterers.
7.8.
Verschiebung der Veranstaltung:
Möchte der Auftraggeber nach erfolgter Auftragsbestätigung eine Verschiebung des
Veranstaltungstermins, ist diese nur mit Zustimmung des Caterers möglich. Bei einer Verschiebung des
Veranstaltungstermins auf einen anderen Tag ist der Caterer außerdem berechtigt, dem Auftraggeber
den jeweils sinngemäß anzuwendenden Stornobetrag gemäß Punkt 7.1.2., 7.1.3. und 7.1.4. in
Rechnung zu stellen.
8. Versicherungen und behördliche Konzessionen
8.1.
Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des
Auftraggebers und nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde.
8.2.
Für allfällig abzuschließende, die Veranstaltung betreffende Versicherungen, hat der Auftraggeber Sorge
zu tragen und die diesbezüglichen Kosten zu übernehmen.
9. Sonstige Kosten
9.1.
Die Kosten für die Zustellung und Abholung des Equipments sowie die Kosten der Zustellung der
Speisen und Getränke sind im Preis inkludiert.
9.2.
Allfällige Kosten der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung sind vom Auftraggeber zu tragen.
10. Haftung
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere der Bestimmungen des KSchG – wird die
Haftung gegenüber dem Besteller für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dies gilt jedoch nicht für
Personenschäden.
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