AGB Cateringverträge Wiener Rathauskeller_D - page 3

11. Höhere Gewalt
Leistungsstörungen bedingt durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen
und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen weder den Auftraggeber noch den Caterer zur
Geltendmachung von Forderungen gleich welcher Art. Die jeweils betroffene Vertragspartei gibt der anderen
Vertragspartei unverzüglich den Eintritt eines solchen Ereignisses bekannt.
12. Weitergabe von Mitarbeiterdaten:
Die Einhaltung der gelten Datenschutzbestimmungen ist uns sehr wichtig, dies sowohl gegenüber unseren
Geschäftspartnern und Kunden, als auch gegenüber unseren Mitarbeitern. Sollte an Ihrem Standort/im Rahmen
Ihrer Veranstaltung ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis bestehen, welches eine Weitergabe von
personenbezogener Daten unserer Mitarbeiter an Sie erforderlich macht (z.B. Name, Geburtsdatum, Foto zur
Ausstellung einer Zutrittsberechtigung, Ausweisdaten, Strafregisterauszug etc.), so weisen wir Sie daraufhin,
dass wir Ihrem Ersuchen um Weitergabe der personenbezogenen Daten nur unter folgenden Voraussetzungen
nachkommen können:
·
Hinreichende Darlegung des besonderen Sicherheitsbedürfnisses und positive Prüfung unsererseits
·
Bekanntgabe der benötigten personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter
·
Zweck, zu dem Sie die personenbezogenen Daten benötigen
·
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder falls dies nicht möglich ist, die
Kriterien für die Festlegung der Dauer
·
Bekanntgabe, ob diese personenbezogenen Daten von Ihnen an weitere Empfänger weitergegeben
werden und an welche; eine Weiterleitung der personenbezogenen Daten an Dritte bedarf generell
unserer vorherigen Zustimmung.
·
Bestätigung, dass Sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der vertraulichen Behandlung
der personenbezogenen Daten und der Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO ergriffen haben
·
Nur bei internationalen Organisationen bzw. bei Übermittlung von Daten in ein Drittland (gem. DSGVO):
Informationen gem. Art. 46 DSGVO
Bitte teilen Sie uns die oben genannten Informationen rechtzeitig im Vorhinein mit, sodass wir die Möglichkeit
haben unseren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gegenüber unseren Mitarbeitern nachzukommen.
Andernfalls müssen wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen eine Weitergabe von Mitarbeiterdaten
ablehnen.
13. Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1.
Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cateringverträge unwirksam sein,
so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht.
13.2.
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cateringverträge
bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch den Caterer.
13.3.
Erfüllungsort sowohl für die Leistung des Caterers als auch für die Leistung des Auftraggebers ist
ausschließlich Wien.
13.4.
Zur Entscheidung über alle aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen
für Cateringverträge entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien
ausschließlich zuständig.
13.5.
Für alle gegen einen Verbraucher im Sinne des KSchG, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen
Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cateringverträge und den unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträgen erhobenen Klagen, ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der
Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für
Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die
gesetzlichen Gerichtsstände.
13.6.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Caterer und dem Auftraggeber ist das materielle
österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnomen des österreichischen internationalen
Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden.
13.7.
Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz werden durch diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cateringverträge nicht eingeschränkt.
GMS GOURMET GmbH
Stand: 01.01.2018
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